§ 1 Allgemeines 

Diese Beitragsordnung regelt die Beitragspflichten der Mitglieder gemäß § 9 der Satzung. 

Änderungen werden vom Vorstand vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung beschlossen. 

Die Beitragspflicht beginnt mit dem Monat des Eintritts in den Verein. Unabhängig vom tatsächlichen Zahlungszeitpunkt wird der beschlossene Beitrag ab dem Beitrittsmonat anteilig berechnet. 

§ 2 Beitragshöhe 

Die folgenden Mindestbeiträge gelten für die Mitgliedschaft im Verein:

Mitgliedsform Beitrag pro Monat Beitrag pro Halbjahr Beitrag pro Jahr 
Ordentliches Mitglied 5,00 € 30,00 60,00 € 
Fördermitglied 10,00 € 60,00 120,00 € 

 Die Beiträge sind Mindestbeiträge. Höhere freiwillige Zahlungen sind jederzeit möglich. 

Ehrenmitglieder sind gemäß Satzung von der Beitragspflicht befreit. 

§ 3 Fälligkeit und Zahlungsweise 

Der Mitgliedsbeitrag ist halbjährlich fällig und wird entsprechend eingezogen. 

Die Fälligkeitstermine sind: 

1. Februar (für das erste Halbjahr, 01.01. – 30.06.) 

1. August (für das zweite Halbjahr, 01.07. – 31.12.) 

Bei Eintritt während eines laufenden Halbjahres wird der Mitgliedsbeitrag anteilig für das verbleibende Halbjahr berechnet und innerhalb von vier Wochen nach Eintritt eingezogen, spätestens jedoch zum nächsten regulären Fälligkeitstermin. 

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per SEPA-Lastschriftmandat. 

In Ausnahmefällen kann der Mitgliedsbeitrag überwiesen werden. Dies entscheidet der Vorstand. 

Mitglieder sind verpflichtet, für ausreichende Kontodeckung zum Zeitpunkt der Abbuchung zu sorgen. Rücklastschriftgebühren trägt das Mitglied, sofern es die Ursache der Rückbuchung zu vertreten hat. 

§ 4 Beitragsermäßigung und Stundung 

Der Vorstand ist berechtigt auf Antrag 

a) den Beitrag zu ermäßigen, 

b) stunden oder 

c) zu erlassen. 

Der Antrag ist formlos, aber schriftlich und unter Angabe einer Begründung zu stellen. 

Über die Entscheidung wird das Mitglied schriftlich informiert. 

Die Entscheidung des Vorstands ist endgültig. 

Ein Anspruch auf Beitragsermäßigung besteht nicht. 

§ 5 Inkrafttreten 

Diese Beitragsordnung wurde von der Gründungsversammlung am 23.01.2026 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.